Sie definieren Ihre Zielkunden, Ihre Adressen suchen wir!
Durch die Zusammenarbeit mit namenhaften Instituten können wir Ihnen auch in diesem Punkte helfen: Adressen suchen- finden!
Ein erfolgreiches und strategisches Marketing orientiert sich an der Zielgruppe, abgestimmt auf den Werten Ihres Unternehmens. Aber wie finden Sie den richtigen Kunden? Adressen suchen ist Vertrauenssache!
Ihnen garantieren wir Aufgrund der Zusammenarbeit mit Instituten umfangreiche Datenpools, um Unternehmen aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern nach Strukturmerkmalen wie Geschäftstätigkeit, Branche, Unternehmensgröße oder weiteren Merkmalen zu identifizieren.
Der Preis je Adresse richtet sich nach 2 Faktoren: der Menge der Adressen sowie den gewünschten Zusatzmerkmale.
Menge: Die Mengenstaffel bezieht sich auf die Gesamtabnahmemenge aller Adressen – unabhängig von der Zahl der Einzelzielgruppen. Preise für Adressbestellungen ab 50.000 Adressen kalkulieren wir individuell.
Zusatzmerkmale: Sie benötigen eine Telefonnummer oder andere zusätzliche Merkmale wie Mitarbeiter- oder Umsatzklasse, E-Mail-Adresse, etc.? Buchen Sie diese beliebig dazu (soweit vorhanden). Die Kosten werden je Merkmal und je Adresse berechnet.
Adressen, welche Sie 12 Monate nutzen dürfen:
Menge (Anzahl Adressen) | Kosten je Adresse | Zusatzmerkmale je Merkmal u. Adresse |
1- 1.499 | 1,73€/ netto | 0,19€/ netto |
1.500 - 4.999 | 0,90€/ netto | 0,19€/ netto |
5.000 - 9.999 | 0,79€/ netto | 0,19€/ netto |
10.000 - 49.999 | 0,64€/ netto | 0,19€/ netto |
Ab 50.000 | auf Anfrage | auf Anfrage |
Adressen, welche Sie zeitunabhängig nutzen dürfen:
Menge (Anzahl Adressen) | Kosten je Adresse | Zusatzmerkmale je Merkmal u. Adresse |
1- 1.499 | 3,39€/ netto | 0,19€/ netto |
1.500 - 4.999 | 1,78€/ netto | 0,19€/ netto |
5.000 - 9.999 | 1,55€/ netto | 0,19€/ netto |
10.000 - 49.999 | 1,13€/ netto | 0,19€/ netto |
Ab 50.000 | auf Anfrage | auf Anfrage |
Die Telefonnummern von Lüling-Werbung stammen aus öffentlichen Quellen und besitzen daher kein Opt-in. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss bei Anrufen an Gewerbetreibende ein mutmaßliches Einverständnis für einen Telefonanruf vorliegen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist jeweils das werbetreibende Unternehmen verantwortlich.
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